Die Prämienverbilligung hat einen Einfluss auf die Wahl der Franchise
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Prämienverbilligungen. Einerseits sorgt die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für einen sozialen Ausgleich und für die wirtschaftliche Tragbarkeit der Prämien für Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen. Die IPV richtet sich nach der Höhe des steuerbaren Einkommens eines Haushalts und hängt somit nicht von der Wahl der Franchise oder des Versicherungsmodells ab.
Andererseits erhalten auch Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen (EL) und Sozialhilfe eine Verbilligung ihrer Prämie. Diese Personen haben grundsätzlich Anspruch auf die Vergütung ihrer Krankenkassenprämie bis zum Maximalbetrag der regionalen Durchschnittsprämie. Somit ist diese Prämienverbilligung anders ausgestaltet als bei der IPV.
Die Detailanalysen zeigen, dass Personen mit Prämienverbilligung seltener die Maximalfranchise wählen als Personen ohne: Die Wahrscheinlichkeit, sich für die Maximalfranchise zu entscheiden, ist für Personen mit Prämienverbilligung bei 26% und bei fast 38% bei Personen ohne Prämienverbilligung.
Wählen Haushalte mit niedrigen Einkommen eine höhere Franchise, um die Prämien zu reduzieren, können sie zwar ihr monatliches Budget entlasten, setzen sich aber gleichzeitig einem höheren Kostenrisiko aus, wenn medizinische Behandlungen anfallen. Mit einer Prämienverbilligung erhalten sie einen zusätzlichen finanziellen Spielraum, den sie wohl oftmals nutzen, um sich mit einer tiefen Franchise besser gegen das Kostenrisiko abzusichern.
Die tiefere Wahrscheinlichkeit für Personen mit Prämienverbilligung, sich für die Maximalfranchise zu entscheiden, lässt sich zudem mit geltenden Regelungen bei den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe erklären. Da die effektiven Prämien verbilligt werden, entfällt den betreffenden Personen somit der Anreiz, über eine höhere Franchise eine Prämienreduktion zu erreichen. Im Gegenteil: Sie würden sich damit einem zusätzlichen Kostenrisiko aussetzen.