Die Medikamentenkosten in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) steigen weiter. Mit einem Plus von 3,6% oder 323 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr betrugen sie 2024 bereits 9,4 Milliarden Franken. Medikamente bleiben damit ein zentraler und stetig wachsender Kostenblock der OKP. Der Kostenanstieg steht im Zusammenhang mit Intransparenz im Preisbildungsprozess und zu seltenen Preisüberprüfungen bei neuen, hochpreisigen Medikamenten. Es bestehen jedoch Möglichkeiten, um hier entgegenzuwirken. Weiter zeigen die 2024 eingeführten Massnahmen zur Förderung von Nachahmerprodukten zwar Wirkung, verfehlen aber bislang ihre Sparziele deutlich. Zudem gibt es derzeit keine Hinweise auf eine strukturelle geschlechtsspezifische Unterversorgung bei Herzinfarkt und Depression; für eine zielgerichtet geschlechtsspezifische Behandlung fehlen jedoch noch wissenschaftliche Grundlagen.
In der Schweiz werden zunehmend mehr Medikamente abgegeben. 2024 bezogen fast 7 Millionen Menschen oder mehr als drei Viertel der Schweizer Bevölkerung mindestens ein Medikament über die obligatorische Krankenversicherung. Die Zahl der Bezüger stieg um 2,3%, die Zahl der abgegebenen Packungen sogar um 2,9%. Das bedeutet, dass immer mehr Personen Medikamente beziehen und auch die durchschnittliche Anzahl der pro Person abgegebenen Packungen angestiegen ist. Im Durchschnitt sind dies mittlerweile 20 Packungen pro Person und Jahr.
Gleichzeitig werden neue Medikamente immer teurer. Und günstige ältere Präparate werden oft durch neue teurere ersetzt. Diese Mengen- und Preiseffekte führen zu einem spürbaren Kostenwachstum.
Auf der Die Spezialitätenliste ist eine Liste aller Medikamente, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt werdenSpezialitätenliste waren Ende 2024 1287 Medikamente gelistet. Allerdings generieren diese Medikamente sehr unterschiedlich hohe Kosten. Die zehn kostenintensivsten Medikamente verursachten Kosten von 1,13 Milliarden Franken – dies entspricht mehr als 12% der Gesamtkosten für Medikamente. Allein 5% entfallen auf die drei Präparate Keytruda zur Behandlung von Krebs, Eylea zur Behandlung der feuchten Makuladegeneration sowie den Blutverdünner Xarelto. Diese generierten zusammen Kosten von über 467 Millionen Franken. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren betrugen die Ausgaben für die drei kostenintensivsten Präparate noch 396 Millionen Franken, vor zehn Jahren waren es 288 Millionen Franken. Es ist daher essenziell, die geplanten Kostenfolgemodelle, welche umsatzabhängige Rückerstattungen für sehr kostenintensive Präparate vorsehen, konsequent umzusetzen.
Ein Hauptgrund für den ständigen Kostenanstieg bei den Medikamenten ist die Tatsache, dass neu zugelassene Produkte zu immer höheren Preisen auf den Markt gelangen. Kostete ein neu zugelassenes Medikament zwischen 2010 und 2014 im Schnitt noch 860 Franken, so waren es zwischen 2020 und 2024 bereits über 1500 Franken.
Dies entspricht beinahe einer Verdoppelung innerhalb von zehn Jahren – auch bei Produkten ohne Innovationspotenzial. So verursachten die 28 im Jahr 2024 neu auf die Spezialitätenliste aufgenommenen Medikamente bereits Kosten von 59 Millionen Franken, wobei die Hälfte dieser Präparate einen Packungspreis von über 2000 Franken aufwiesen. Nur vier dieser Medikamente sind aber als potenzielle Innovationen zu betrachten.
Das BAG überprüft den Preis eines Medikaments in der Folge nur alle drei Jahre, um ihn dann womöglich zu senken. Damit geschehen Preissenkungen bei kostenintensiven Medikamenten viel zu selten, um die immer höheren Markteintrittspreise kompensieren zu können.
In der Schweiz werden die Medikamentenpreise zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den jeweiligen Herstellern verhandelt. Zur Bestimmung eines sogenannt «wirtschaftlichen Preises», der von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird, werden sowohl ein Vergleich mit den Preisen im Ausland (Auslandpreisvergleich) als auch ein Preisvergleich mit bereits verfügbaren Therapiealternativen (therapeutischer Quervergleich) durchgeführt. Beide so ermittelten Werte fliessen zu je 50% in den Preisbildungsprozess ein. Zudem kann vom Hersteller ein Innovationszuschlag beantragt werden, zum Beispiel für eine deutlich bessere Wirkung des Präparats.
Beim Auslandpreisvergleich orientiert sich das BAG oft an sogenannten Schaufensterpreisen. Das sind künstlich überhöhte, aber öffentlich publizierte Preise eines Medikaments. Die Orientierung an Schaufensterpreisen erfolgt, da die tatsächlich im Ausland bezahlten Preise geheim gehalten werden. Für die Pharmafirmen ist diese Geheimhaltung von Vorteil, denn so können sie die Preisverhandlungen auf Basis der überhöhten Schaufensterpreise führen.
Aufgrund zunehmenden Drucks der Pharmaindustrie, oft begleitet von der Drohung nach Marktrückzug von Medikamenten aus der Schweiz, akzeptiert auch das BAG seit dem Jahr 2017 die Publikation von Schaufensterpreisen. Dies führt dazu, dass auch in der Schweiz immer öfter weder Patienten noch Ärzteschaft den tatsächlichen Preis eines Medikaments kennen. Mit der immer breiteren Einführung von geheimen Preismodellen ab dem Jahr 2020 hat sich diese Praxis weiter verfestigt.
Um dem Kostenanstieg bei den Medikamenten entgegenzuwirken wären der Verzicht auf die Verwendung ausländischer Schaufensterpreise sowie eine jährliche Preisüberprüfung kostenintensiver Medikamente durch das BAG nötig.
Obwohl Nachahmerpräparate, also Generika und Biosimilars, in den meisten Fällen therapeutisch gleichwertig aber deutlich günstiger als Originalpräparate sind, nutzt die Schweiz deren Einsparpotenzial nicht konsequent. Das Thema ist relevant, da für fast ein Drittel aller Wirkstoffe auf der Spezialitätenliste Nachahmerprodukte verfügbar wären. Das dortige Marktvolumen beträgt rund 3 Milliarden Franken.
Nachahmerprodukte sind Arzneimittel, die nach Ablauf des Patentschutzes eines Originalpräparats auf den Markt kommen und dieselbe Wirkung und Sicherheit bieten – jedoch zu einem deutlich günstigeren Preis. Dabei kann unterschieden werden zwischen Generika und Biosimilars.
Generika sind chemisch hergestellte Kopien mit identischem Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform. Sie unterscheiden sich höchstens in Hilfsstoffen wie Farb- oder Konservierungsmitteln, müssen aber im Körper gleich wirken (bioäquivalent). Für die Zulassung reicht der Nachweis dieser Bioäquivalenz aus, eigene klinische Studien sind nicht erforderlich.
Biosimilars sind Nachahmerprodukte von biologischen Arzneimitteln (Biologika), die aus lebenden Zellen stammen. Aufgrund der komplexen Herstellung sind kleine strukturelle Unterschiede unvermeidbar, die jedoch die Wirksamkeit und Sicherheit nicht beeinträchtigen. Ihre Zulassung erfordert umfangreiche präklinische und klinische Studien, um die Vergleichbarkeit mit dem Original zu belegen.
Im Jahr 2024 sind deswegen mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Sie alle hatten zum Ziel, die Abgabe von günstigeren Nachahmerprodukten zu fördern, um dem Kostenanstieg bei verschreibungspflichtigen Medikamenten entgegenzuwirken. Die wichtigsten Neuerungen waren die Neuregelung des Vertriebsanteils und die Erhöhung des «differenzierten Selbstbehalts». Mehr Details zu den einzelnen regulatorischen Änderungen gibt es in der Übersicht.
Nach Überschreiten der Franchise zahlen Versicherte bis zu einem Betrag von max. 700 Franken pro Jahr (Kinder: 350 Franken) einen Selbstbehalt von 10%. Für teure Originalmedikamente, bei denen günstigere Nachahmer verfügbar sind, gilt seit dem 1. Januar 2024 ein erhöhter Selbstbehalt von 40%. Als «teuer» gelten Originale, deren Preis den Durchschnitt des günstigsten Drittels plus 10 % übersteigt. Ziel der Massnahme ist es, dass Versicherte vermehrt auf günstigere Alternativen umsteigen, um die Gesundheitskosten zu senken.
Anmerkung: Einerseits werden zwar nur 25% der 40% des bezahlten Selbstbehalts auf den maximalen Selbstbehalt angerechnet. Trotzdem bleibt die Selbstbehalts-Obergrenze von 700 Franken weiterhin bestehen. Konkret bedeutet dies, dass Versicherte niemals mehr als 420 Franken zusätzlich bezahlen. Dies ist ein Problem, da die konkrete Berechnung für Versicherte komplex ist und die finanzielle Belastung begrenzt bleibt.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten höhere Preisabschläge für Generika und Biosimilars. Als Beispiel: Generika mit mittlerem Umsatz (4–8 Mio. Franken) müssen neu 40% günstiger als das Original sein (statt bisher 30%). Auch bei der Preisüberprüfung steigen die Abschläge in allen Umsatzstufen um 5 Prozentpunkte. Neu werden auch Biosimilars wie Generika umsatzabhängig bewertet, mit Abschlägen von 20–35% bei Aufnahme und 10–20% bei Überprüfung. Wenn kein Original mehr auf der Spezialitätenliste (SL) ist, erfolgt ein therapeutischer Vergleich mit anderen Generika. Ziel der Massnahme ist mehr Wettbewerb und tiefere Medikamentenpreise. Problematisch könnte sein, dass Originalhersteller unter Druck geraten, ihre Preise stark zu senken, was zu einer Preis-Abwärtsspirale führen und den Markt für gewisse Wirkstoffe gefährden kann.
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Apotheken neu auch Biosimilars anstelle von Originalpräparaten abgeben. Dies, sofern Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform übereinstimmen und das Rezept keine Substitution ausschliesst. Bisher galt dieses Recht nur für Generika. Ziel ist es, den Einsatz von Biosimilars zu fördern und damit die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.
Der Vertriebsanteil deckt Logistik- und Vertriebskosten und besteht aus einem variablen und einem fixen Anteil. Dadurch war der Vertriebsanteil bei teuren Medikamenten bisher höher als bei günstigen. Seit dem 1. Juli 2024 gilt für wirkstoffgleiche Medikamente ein einheitlicher variabler Vertriebsanteil, basierend auf dem Durchschnittspreis der Nachahmerpräparate. Apotheken erhalten somit die gleiche Vergütung – unabhängig davon, ob sie ein Original- oder ein Nachahmerpräparat abgeben. Zudem wurden die Berechnungsmodelle vereinfacht: weniger Preisklassen, gesenkter variabler Zuschlag und angepasste Packungszuschläge. Das führt zu tieferen Preisen bei teuren Medikamenten, aber auch zu höheren Zuschlägen bei günstigen Präparaten. Primäres Ziel war es, die Fehlanreize zur Abgabe teurer Medikamente zu beseitigen und die Gesamtkosten zu senken. Bei günstigen Medikamenten stiegen allerdings die packungsbezogenen Zuschläge, was zu höheren Preisen für häufig verwendete Präparate führen kann.
Auf teure Originalmedikamente kann ein differenzierter Selbstbehalt anfallen. Dieser ist höher als der reguläre Selbstbehalt, weswegen diese Produkte für die Bezüger teurer werden. Diese Regel soll Anreize schaffen, vermehrt kostengünstige Nachahmerprodukte mit gleicher Wirkung zu verwenden. Im Jahr 2024 wurde der differenzierte Selbstbehalt erhöht.
Um den erhöhten differenzierten Selbstbehalt zu vemeiden, sahen sich vermutlich viele Originalhersteller gezwungen, ihre Preise abzusenken. Der differenzierte Selbstbehalt fällt nämlich nur dann an, wenn der Preis eines Medikaments den Durchschnittspreis des günstigsten Drittels aller wirkstoffgleichen Präparate plus 10% übersteigt. Für Preissenkungen seitens Originalhersteller spricht, dass der durchschnittliche Preis jener Originalpräparate, die Anfang 2023 keinen differenzierten Selbstbehalt aufwiesen, zwischen 2023 und 2025 nur um rund 9% sank. Der Preisrückgang bei den Originalpräparaten mit differenziertem Selbstbehalt betrug im selben Zeitraum hingegen mehr als das Doppelte: rund 19%.
Dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so stark senken konnten, legt die Vermutung nahe, dass deren Preise vorher deutlich zu hoch waren. So betrug beispielsweise beim monoklonalen Antikörper «Rituximab» der durchschnittliche Preisabstand des Originals «Mabthera» zu den günstigsten Nachahmerpräparaten von 2020 bis 2023 durchgehend 23,9%. Im Jahr 2024 sank dieser Abstand plötzlich auf nur noch 9,2%.
Diese Preissenkungen führten im Jahr 2024 dazu, dass sich die Bezüge von Medikamenten mit differenziertem Selbstbehalt innerhalb eines Jahres halbierten.
Dennoch fallen weiterhin 8% aller Bezüge austauschbarer Wirkstoffe auf Produkte mit differenziertem Selbstbehalt. Dies sind ca. 5,2 Millionen Bezüge im Jahr 2024, was einem Marktvolumen von gut 290 Millionen Franken entspricht. Eine vollständige Substitution durch die jeweils günstigsten Nachahmerprodukte hätte zu einer zusätzlichen Kostenersparnis von ungefähr 65 Millionen Franken im Jahr 2024 führen können – und dies ganz ohne Qualitätseinbussen. Allein die Abkehr von Gilenya®, Janumet®, Keppra® und Atozet® hätte zu Einsparungen von über 15 Millionen Franken geführt.
Ein möglicher Grund, weshalb trotz des erhöhten differenzierten Selbstbehalts weiterhin zahlreiche Patientinnen und Patienten beim Originalprodukt geblieben sind, dürfte folgender sein: Auch der differenzierte Selbstbehalt bleibt gedeckelt. Konkret heisst das, dass sich der Selbstbehalt auf höchstens 1120 Franken (anstatt 700 Franken) erhöhen kann. In der Praxis bezahlen Bezügerinnen und Bezüger von überteuerten Originalpräparaten daher einen kaum kalkulierbaren Aufpreis von maximal 420 Franken pro Jahr. Um das volle Einsparpotenzial der Reform auszuschöpfen, müsste die Deckelung des differenzierten Selbstbehalts ausser Kraft gesetzt werden. Damit würde für alle Patientinnen und Patienten ein langfristiger und nachvollziehbarer Wechselanreiz auf günstigere Nachahmerprodukte gesetzt.
Der Anteil bezogener Generika und Biosimilars lässt sich anhand der sogenannten Nachahmerquote festmachen. Eine Nachahmerquote von 25% bedeutet, dass ein Viertel der Bezüge eines Wirkstoffs auf Nachahmerprodukte fallen, während drei Viertel beim Originalprodukt blieben. Eine hohe Nachahmerquote ist erstrebenswert, da Generika und Biosimilars in aller Regel günstiger sind als Originalprodukte – und dies bei gleicher Wirksamkeit.
Trotz dieses Preisvorteils sind die Nachahmerquoten in der Schweiz in den vergangenen Jahren mit +0,6% pro Quartal für Generika und +1,1% pro Quartal für Biosimilars nur langsam gestiegen. Durch die Reform von 2024 haben sie aber einen zusätzlichen Schub erfahren: So stieg die Generikaquote vom letzten Quartal 2023 auf das erste Quartal 2024 von 65,6% auf 69,6% (+4,0%) während die Biosimilarquote gar von 27,7% auf 34,8% (+7,1%) stieg. Danach haben sich die Quoten im Verlauf des Jahres 2024 weiter erhöht – auf 71,3% bei Generika und 40,9% bei Biosimilars. Gerade bei den Biosimilars bleibt die Nachahmerquote damit aber weiterhin auf tiefem Niveau.
Trotz dieses positiven Trends sind die Nachahmerquoten nach wie vor verbesserungswürdig und das Potenzial bei der Förderung von Generika und Biosimilars ist damit noch nicht ausgeschöpft.
Gesamthaft wollte das BAG mit den gesetzlichen Neuerungen vom Jahr 2024 jährliche Einsparungen von 250 Millionen Franken im Bereich der austauschbaren Wirkstoffe erzielen.
Vergleicht man den längerfristigen Abwärtstrend der Gesamtkosten austauschbarer Wirkstoffe mit der realen Kostenentwicklung im Jahr 2024, sind tatsächlich deutliche Verschiebungen hin zu einer vermehrten Verschreibung von Generika und Biosimilars ersichtlich. Die stärksten Effekte traten Anfang 2024 mit der Erhöhung des differenzierten Selbstbehalts auf. Sie entstanden vor allem über eine Mengenverschiebung hin zu günstigeren Präparaten und einer Reduktion der Preise von Originalprodukten.
Bisher wurden allerdings nur geschätzte Einsparungen von rund 76 Millionen Franken für das Jahr 2024 realisiert. Davon entfallen mit 26 Millionen Franken etwa ein Drittel auf Generika und die anderen zwei Drittel mit 50 Millionen Franken auf Biosimilars. Somit wurde das Gesamteinsparziel des BAG von 250 Millionen Franken (noch) nicht erreicht, wobei einige Neuerungen erst in den Folgejahren Wirkung entfalten dürften.
Um die erwarteten 250 Millionen Franken an Einsparungen zu realisieren, braucht es dennoch einen weiteren Effort. Umsetzbare und wirksame Instrumente hierfür hätte das BAG zum Beispiel mit einer Aufhebung des Selbstbehaltdeckels bei Medikamenten mit differenziertem Selbstbehalt in der Hand.
Unterschiede zwischen den Geschlechtern können sich in vielen Bereichen der Medizin zeigen. So zum Beispiel bei der Ausprägung von Symptomen von Erkrankungen, der Auftretenshäufigkeit von Krankheiten oder auch der Die Pharmakokinetik beschreibt, wie ein Arzneistoff im Körper aufgenommen, verteilt, umgewandelt und ausgeschieden wird.Pharmakokinetik von Medikamenten. Der noch junge Forschungszweig der Gendermedizin untersucht solche Unterschiede zwischen Mann und Frau systematisch. Seit Mai 2024 gibt es an der Universität Zürich den schweizweit ersten Lehrstuhl in diesem Bereich.
Ein Bereich der Gendermedizin ist die Versorgungsforschung. Sie ist ein interdisziplinäres Feld, das die Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Gesundheitsversorgung unter Alltagsbedingungen analysiert. Ein Beispiel solcher Forschung ist die Analyse unterschiedlicher Behandlungsmuster zwischen Frauen und Männern. Mittels Helsana-Abrechnungsdaten kann die Verschreibungshäufigkeit von Medikamenten ermittelt werden. Damit wird es möglich, Behandlungsunterschiede und allenfalls Versorgungslücken zwischen Frauen und Männern zu identifizieren.
In den von uns durchgeführten Analysen zeigte sich beispielsweise, dass Männer vor einem Herzinfarkt etwas öfter mit Cholesterinsenkern (z.B. Statinen) und Thrombozytenaggregationshemmern (z.B. Aspirin) behandelt wurden als Frauen, jedoch seltener mit Blutdrucksenkern wie ACE-Hemmern oder Betablockern.
Nach einem Herzinfarkt werden sowohl Frauen als auch Männer deutlich intensiver medikamentös behandelt. Dabei erhielten Männer im Schnitt eine stärker ausgebaute Therapie als Frauen. Anhand dieser Daten auf eine Unterversorgung zu schliessen, wäre aber voreilig: Wichtige klinische Informationen, welche darüber entscheiden, ob ein Medikament z.B. aufgrund anderer Begleiterkrankungen überhaupt indiziert ist, oder ob es auch von den Patienten vertragen wird, sind in den Krankenversichererdaten nicht ersichtlich.
Psychische Leiden wie beispielsweise Depressionen treten deutlich häufiger bei Frauen als bei Männern auf, und Frauen nehmen hierfür auch häufiger professionelle Behandlung in Anspruch. So beziehen junge Frauen zwischen 20 und 24 Jahren mehr als doppelt so häufig Antidepressiva wie gleichaltrige Männer. Diese Tendenz bleibt über alle Altersgruppen hinweg bestehen.
In der Literatur sind bereits heute potenzielle Unterschiede in der Verstoffwechselung von Antidepressiva zwischen Frauen und Männern beschrieben. Dennoch zeigt sich anhand unserer Daten, dass beide Geschlechter ähnliche Medikamentendosierungen erhalten. Die gewählte Dosisstärke scheint stärker vom gewählten Präparat und weniger vom Geschlecht der behandelten Person abzuhängen.
Dieses Ergebnis ist nicht überraschend. So existieren momentan (noch) keine Behandlungsrichtlinien, welche geschlechtsspezifische Dosierungsanpassungen vorsehen. Die Resultate können aber als Anstoss für weitere Forschung in der Gendermedizin dienen, um in Zukunft eine möglichst zielgerichtete Behandlung für alle Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.
Detaillierte Informationen, einschliesslich der angewandten Methodik, umfassender Zahlen sowie zahlreicher Grafiken und Fakten zu den oben genannten Themen und Spezialkapiteln, finden Sie im «Helsana-Report: Arzneimittel 2025».