Helsana-Report: Einkommen und Inanspruchnahme von Leistungen
Personen mit tieferen Einkommen beziehen mehr Gesundheitsleistungen

Im Helsana-Report «Haushaltseinkommen und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen» wird untersucht, welchen Einfluss das Einkommen auf die Nutzung medizinischer Leistungen hat. Die Grundlage bilden Daten aus Krankenversicherungsabrechnungen und offiziellen Einkommensregistern.

Die Ergebnisse zeigen, dass Personen mit tieferen Einkommen häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Dieser Zusammenhang bleibt auch bestehen, wenn Unterschiede im Gesundheitszustand berücksichtigt werden. Gleichzeitig nutzen einkommensschwächere Haushalte Vorsorgeangebote deutlich seltener, obwohl teilweise kostenfreie kantonale Programme bestehen. Dies zeigt, dass neben finanziellen Faktoren insbesondere Gesundheitskompetenz und Information eine zentrale Rolle spielen.

Die Analysen machen zudem deutlich, dass bestehende Anreize an Wirkung verloren haben. Die Mindestfranchise liegt seit rund 20 Jahren unverändert bei 300 Franken, während die Gesundheitskosten deutlich gestiegen sind. Dadurch hat ihre Steuerungswirkung abgenommen.

Vor diesem Hintergrund besteht klarer politischer Handlungsbedarf. Die Mindestfranchise ist anzupassen, um ihre Steuerungsfunktion wieder zu stärken. Gleichzeitig zeigen die bestehenden, kantonal organisierten Vorsorgeprogramme eine begrenzte Wirkung. Zudem ist ein gleichwertiger, einfacher Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen. Dies erfordert eine stärkere einheitliche Regelung auf nationaler Ebene.

Ergänzend ist die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung systematisch zu stärken, da sie einen wesentlichen Einfluss auf die Nutzung von Früherkennungsangeboten hat. Darüber hinaus gilt es bestehende Instrumente konsequent einzusetzen. Der neue Art. 56a KVG ermöglicht es den Krankenversicherern, Versicherte gezielt über kostengünstigere Leistungen, geeignete Versicherungsmodelle und mögliche Vorsorgemassnahmen zu informieren. Dieses Potenzial ist zu nutzen, um Fehlversorgung zu reduzieren und die Inanspruchnahme von Leistungen wirksamer zu koordinieren.

Worum geht es?

 

Ob und wie häufig Menschen medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, hängt von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste ist der Gesundheitszustand. Daneben spielen auch die Art des Versicherungsmodells, der Anteil der Kosten, den Versicherte selbst tragen, sowie die finanzielle Situation eines Haushalts eine Rolle.

Dieser Bericht untersucht den Einfluss des Haushaltseinkommens auf die Nutzung von medizinischen Leistungen. Für die Analyse wertete die Universität Basel im Auftrag von Helsana Abrechnungsdaten mit Einkommensdaten der Ausgleichskassen und der Familienzulagenregister aus.

 

Inanspruchnahme von Leistungen

Was beeinflusst die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen?
Abbildung 1: Was beeinflusst die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen?
 

Das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem ist eine wichtige Errungenschaft der Schweiz. Kopfprämien und Kostenbeteiligung stärken die Eigenverantwortung, damit das System nicht unnötig belastet wird. Gleichzeitig darf keine Versichertengruppe im Zugang zu medizinischen Leistungen benachteiligt werden. Mit dem Einkommensreport schaut Helsana genau hin und bringt fundierte Erkenntnisse ans Licht.

Marcello Pedruzzi, Leiter Tarife und Versorgungsqualität, Helsana Versicherungen AG

Menschen mit tieferen Einkommen beanspruchen mehr medizinische Leistungen

 

In einem ersten Schritt wird geprüft, ob sich der Gesundheitszustand zwischen den Einkommenskategorien unterscheidet. Die Ergebnisse zeigen einen klaren Zusammenhang: Personen mit tieferem Einkommen leiden häufiger an chronischen Erkrankungen als Personen mit höherem Einkommen (Abbildung 2). Dieser Befund zeigt sich über fast alle untersuchten Krankheitsgruppen hinweg.

Die Unterschiede sind teils deutlich. Bei Schilddrüsenerkrankungen ist der Anteil betroffener Personen in der tiefsten Einkommenskategorie um 37 % höher als in der höchsten. Bei Hypercholesterinämie beträgt der Unterschied 74 %. Besonders ausgeprägt ist er bei Depressionen: Hier ist der Anteil betroffener Personen in der tiefsten Einkommenskategorie rund dreimal so hoch wie in der höchsten.

PCG als Indikator für den Gesundheitszustand

Die sogenannten Pharmaceutical Cost Groups (PCG) fassen Versicherte anhand der von ihnen bezogenen Medikamente zusammen und dienen als Indikator für bestimmte chronische Erkrankungen.

Abbildung 2 zeigt die Verteilung dieser Gruppen über die verschiedenen Einkommenskategorien hinweg. Dabei wird deutlich, dass in den beiden tiefsten Einkommenskategorien mehr PCG-relevante Medikamente bezogen werden als in den höheren Einkommensklassen.

PCG-Heatmap

Abbildung 2: Verteilung der PCG nach Einkommenskategorien (oben die häufigsten Krankheitsbilder)

Auch bei chronischen Schmerzen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Einkommenskategorien (Abbildung 3). Personen mit tieferem Einkommen sind deutlich häufiger betroffen: Im Jahr 2023 war der Anteil Betroffener in der tiefsten Einkommenskategorie mehr als dreimal so hoch wie in der höchsten. Gleichzeitig erhielten sie auch rund dreimal häufiger starke Schmerzmittel (Opioide).

Dieses Krankheitsbild ist aus gesundheitsökonomischer Sicht besonders relevant. Einerseits handelt es sich häufig um Langzeittherapien, die mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden sein können und die Leistungsfähigkeit der Betroffenen deutlich einschränken können, bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Andererseits besteht ein Risiko für Fehl- und Überversorgung sowie für Abhängigkeit und Missbrauch.

Starke Opioide bei Schmerzpatienten

Abbildung 3: Anwendung von starken Opioiden bei chronischen Schmerzpatienten nach Einkommenskategorie

Der Rückgang der Opioidverschreibungen ist über alle Einkommenskategorien hinweg sichtbar und steht unter anderem im Zusammenhang mit internationalen Empfehlungen. Die Unterschiede in der Inanspruchnahme zwischen den Einkommensklassen bleiben jedoch bestehen. Eine mögliche Erklärung liegt im Umgang mit den Risiken einer langfristigen Opioidtherapie. Personen mit höherem Einkommen scheinen stärker für das Abhängigkeitspotenzial sensibilisiert zu sein und begrenzen den Einsatz entsprechender Medikamente.

Die Ursachen für die beobachteten Unterschiede sind jedoch vielfältig. Personen in höheren Einkommenskategorien üben tendenziell häufiger körperlich weniger belastende Tätigkeiten aus, was das Risiko für schmerzbedingte Erkrankungen reduzieren kann. Zudem verfügen sie häufiger über höhere Bildungsabschlüsse und damit über eine ausgeprägtere Gesundheitskompetenz. Dies kann dazu beitragen, dass sie den Einsatz starker Schmerzmittel kritischer beurteilen und medizinische Leistungen zurückhaltender in Anspruch nehmen. Gleichzeitig ist auch eine umgekehrte Wirkungsrichtung zu berücksichtigen: Chronische Schmerzen können die Erwerbsfähigkeit einschränken und sich negativ auf das Einkommen auswirken.

 

Personen in tieferen Einkommensklassen nehmen mehr Leistungen in Anspruch – unabhängig von ihrem Gesundheitszustand

 

Erwartungsgemäss nehmen Personen mit schlechterem Gesundheitszustand mehr medizinische Leistungen in Anspruch. Entsprechend beziehen Personen mit tieferem Einkommen mehr Leistungen, da sie häufiger von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen sind. Wird der Einfluss des Gesundheitszustands statistisch berücksichtigt, zeigt sich jedoch weiterhin ein klarer Zusammenhang: Personen mit tieferem Einkommen beziehen auch in dieser Analyse im Durchschnitt mehr medizinische Leistungen (Abbildung 4). Dieser Effekt ist über die Zeit stabil und zeigt sich besonders ausgeprägt bei ambulanten sowie stationären Spitalleistungen.

«Das verfügbare Haushaltseinkommen prägt das Leben und die Entscheide der Menschen in fundamentaler Weise. So auch im Gesundheitswesen. Dank den verknüpften Individualdaten des Helsana-Reports kann dieser wichtige Zusammenhang erstmals detailliert und präzise für die Schweizer Bevölkerung aufgezeigt werden.» 

Kurt Schmidheiny, Professor für Ökonomie und Angewandte Ökonometrie, Universität Basel

Äquivalenzeinkommen und berücksichtigte Einflussfaktoren

Um Einkommen von Haushalten unterschiedlicher Grösse vergleichbar zu machen, wird das sogenannte Äquivalenzeinkommen verwendet. Dieses basiert auf der Methodik der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Dabei wird das Haushaltseinkommen durch eine gewichtete Haushaltsgrösse geteilt: Die erste Person wird mit 1 gewichtet, die zweite mit 0.53, die dritte mit 0.33 und jede weitere Person mit 0.28. Für einen Haushalt mit vier Personen ergibt sich so ein Divisor von 2.14. Diese Methode erlaubt eine Pro-Kopf-Betrachtung und stellt sicher, dass Einkommen über verschieden grosse Haushalte hinweg vergleichbar sind. Aufgrund der verwendeten Datenquellen wurden nur Haushalte mit Personen unter 65 Jahre berücksichtigt. Minderjährige und Haushalte mit fehlenden Einkommensdaten wurden ausgeschlossen.

Zur genaueren Bestimmung des Einflusses des Einkommens werden zusätzlich weitere Faktoren berücksichtigt, welche die Inanspruchnahme von Leistungen beeinflussen können (siehe auch Abbildung 1). Dazu zählen soziodemografische Merkmale wie Alter und Geschlecht, versicherungsbezogene Faktoren wie Versicherungsmodell, Franchise und Prämienverbilligung sowie regionale Merkmale wie Grossregion, Prämienregion und Siedlungstyp. Ergänzend werden gesundheitsbezogene Faktoren wie Spitalaufenthalte, Schwangerschaften oder Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen einbezogen.

Jährliche Leistungsbezüge nach Einkommenskategorie

Abbildung 4: Bruttoleistungen pro Jahr nach Einkommenskategorie und nach Leistungstyp (Schalter)

Vertiefte Analysen zeigen, dass Personen mit tieferem Einkommen nicht nur mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, sondern auch im Durchschnitt länger im Akutspital bleiben. Dieser Unterschied besteht selbst dann, wenn Art und Schwere der Erkrankung berücksichtigt werden.

Spitalaufenthalte

Unabhängig vom Einkommen zeigen Einpersonenhaushalte tendenziell längere Aufenthaltsdauern im Spital. Eine vertiefte Analyse der Versicherten mit mindestens einem Akutspitalaufenthalt im Jahr 2023 zeigt zudem einen Zusammenhang zwischen Einkommen und Verweildauer. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt bei 4.7 Tagen. Der maximale Unterschied zwischen den Einkommensgruppen beträgt 0.41 Tage (p < 0.05). Auch unter Berücksichtigung der Fallgruppen gemäss SwissDRG bleiben Personen mit tieferem Einkommen länger im Akutspital als vergleichbare Personen mit höherem Einkommen. Ein ähnlicher Effekt zeigt sich bei der Haushaltsgrösse: Versicherte aus Einpersonenhaushalten bleiben im Durchschnitt bis zu 0.27 Tage länger im Spital als Personen in Mehrpersonenhaushalten. Die Unterschiede lassen sich teilweise durch unterschiedliche Ressourcen erklären, die für die Organisation der Nachsorge zur Verfügung stehen. Personen mit höherem Einkommen verfügen tendenziell über mehr Möglichkeiten, den Übergang aus dem Spital in den Alltag rasch zu organisieren.

Die aktuelle Mindestfranchise verliert an Steuerungskraft

 

Die Franchise verfolgt das Ziel, eine finanzielle Schwelle vor dem Leistungsbezug zu schaffen und damit Anreize für einen bewussten Umgang mit medizinischen Leistungen zu setzen. Die Mindestfranchise liegt seit rund 20 Jahren unverändert bei 300 Franken. Vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Gesundheitskosten hat sich ihre relative Bedeutung damit reduziert. Dies schwächt die intendierte Wirkung auf die Inanspruchnahme von Leistungen: Ein Teil des vorhandenen Mehrkonsums kann auf diese Tatsache zurückgeführt werden. Für Versicherte, die eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) erhalten, ist die Schwelle noch tiefer. Bereits frühere Analysen zeigen, dass eine Erhöhung der Mindestfranchise zusätzliche Steuerungswirkung entfalten kann. Eine Anhebung von 300 auf 500 Franken würde gemäss Modellrechnungen Einsparpotenziale von bis zu 1.16 Milliarden Franken für die Schweiz ermöglichen.

«Personen mit geringem Einkommen gehen bei gleichem Gesundheitszustand häufiger zum Arzt als Personen mit hohem Einkommen. Gleichzeitig wählen sie häufiger die Mindestfranchise. Dies spricht für eine Erhöhung der Mindestfranchise, um auch Patienten mit geringen Einkommen stärker an den Kosten ihrer medizinischen Versorgung zu beteiligen.»

Stefan Felder, Professor für Gesundheitsökonomie, Basel Center for Health Economics (bche), Universität Basel

Die aktuellen Analysen zeigen, dass mit sinkendem Einkommen die Bereitschaft sinkt, eine hohe Franchise zu wählen – auch unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes (Abbildung 5). Und dies, obwohl höhere Franchisen zu Einsparungen im Familienbudget verhelfen könnten.

Wahl der Franchise

Abbildung 5: Franchisenwahl nach IPV-Bezug

Wahl der Franchise

Dieses Verhalten lässt sich durch mehrere Faktoren erklären. Eine höhere Franchise ist mit einem grösseren finanziellen Risiko im Krankheitsfall verbunden. Haushalte mit tieferem Einkommen sind tendenziell weniger bereit oder weniger in der Lage, dieses Risiko zu tragen.

Zudem können Aspekte der Gesundheitskompetenz eine Rolle spielen. Die Wahl der optimalen Franchise ist komplex und setzt ein gewisses Verständnis des Systems voraus. Nicht alle Versicherten sind bereit, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen oder die Franchise regelmässig anzupassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Teil der Prämien über individuelle Prämienverbilligungen gedeckt wird.

Beispiel Diabetes: Die Behandlungsqualität hängt nicht vom Einkommen der Patienten ab

 

Dass Personen mit tieferem Einkommen mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, erlaubt noch keine Aussage über die Qualität der Behandlung. Zur Beurteilung dieser Frage wird die Einhaltung der medizinischen Leitlinien bei Diabetes als Beispiel herangezogen. Die Analyse zeigt, dass die Behandlungsqualität bei Diabetes weitgehend unabhängig vom Einkommen ist. Die empfohlenen Kontrolluntersuchungen werden über alle Einkommenskategorien hinweg in vergleichbarem Umfang durchgeführt. Unterschiede zeigen sich vielmehr in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht (Abbildung 6)

Die aktuellen Leitlinien empfehlen für Diabetespatientinnen und patienten jährlich mindestens zwei detaillierte Blutzuckermessungen (HbA1c). Werden mindestens zwei HbA1c-Messungen durchgeführt, ist die Adhärenzstufe 1 erreicht. Zusätzlich sollten regelmässig die Blutfettwerte (Stufe 2) und die Nierenfunktion (Stufe 3) kontrolliert sowie eine augenärztliche Untersuchung (Stufe 4) durchgeführt werden.

 

Leitlinienadhärenz bei Diabetesbehandlung

 

Leitlinienadhärenz bei Diabetesbehandlung

Abbildung 6: Leitlinienadhärenz bei Diabetesbehandlung nach demografischen Merkmalen und nach Einkommenskategorie
 

Die Unterschiede zwischen den Einkommenskategorien sind gering. Die Durchführung der empfohlenen Untersuchungen wird primär durch die Leistungserbringer gesteuert und weniger durch die Patientinnen und Patienten selbst beeinflusst. Unterschiede zeigen sich hingegen auf Ebene einzelner Bevölkerungsgruppen. Jüngere Personen sowie Versicherte mit Wahlfranchise erreichen im Durchschnitt tiefere Adhärenzstufen. Eine mögliche Erklärung ist, dass insbesondere jüngere Betroffene die langfristigen Folgen ihrer Erkrankung weniger stark wahrnehmen bzw. abschätzen. Gleichzeitig sind Personen mit höheren Franchisen tendenziell zurückhaltender bei zusätzlichen Untersuchungen, insbesondere dann, wenn sich die Erkrankung nicht unmittelbar in Organschäden manifestiert. Insgesamt zeigt sich, dass die Behandlungsqualität bei Diabetes weitgehend unabhängig vom sozioökonomischen Status ist. Gleichzeitig bestehen Verbesserungspotenziale, insbesondere bei jüngeren Patientinnen und Patienten.

Vorsorge: Einkommensschwache Haushalte brauchen mehr Unterstützung

 

Frühzeitige und gezielte Vorsorge kann Erkrankungen vermeiden oder ihren Verlauf positiv beeinflussen und trägt damit zur Entlastung des Gesundheitssystems bei. Entsprechende Programme, welche von den Kantonen organisiert werden können, sind unter anderem durch die Franchisebefreiung für Vorsorgeleistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) charakterisiert. Sie sollen so gefördert werden.

Da in vielen Kantonen Screening-Untersuchungen für die Bevölkerung weitgehend kostenfrei sind und breit angeboten werden, wäre zu erwarten, dass zwischen den Einkommenskategorien kaum Unterschiede bestehen. Die Analysen zeigen jedoch ein anderes Bild: Personen mit höherem Einkommen nehmen Angebote wie die Früherkennung von Darmkrebs deutlich häufiger in Anspruch (Abbildung 7) – auch in Kantonen mit bestehenden Vorsorgeprogrammen (Abbildung 8).

 

Früherkennung von Darmkrebs

Abbildung 7: Unterschiede in der Wahrscheinlichkeit, dass eine Person, die ein Darmkrebsscreening (Koloskopie oder Blut-im-Stuhl-Test) zugute hätte, es auch in Anspruch nimmt. Lesehilfe: Gegenüber Personen mit einem Haushaltseinkommen ≤ 2000 CHF, haben Personen mit einem Einkommen von mehr als 8’000 CHF eine 10.03% höhere Wahrscheinlichkeit, eine Koloskopie in Anspruch zu nehmen (alle Kategorien werden mit der Kategorie ≤ 2000 CHF verglichen).

Früherkennung von Darmkrebs

Verschiedene Kantone in der Schweiz bieten Programme zur Darmkrebsfrüherkennung für Frauen und Männer ab dem 50. Lebensjahr an. Im Vergleich zu anderen Screening-Angeboten, wie etwa Mammografie oder PSA-Tests, gilt die Darmkrebsvorsorge als Massnahme mit einem klaren Kosten-Nutzen-Verhältnis. Unabhängig von den kantonalen Programmen übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für die Darmkrebsfrüherkennung bei Personen im Alter von 50 bis 69 Jahren. Abgedeckt sind ein «Blut-im-Stuhl-Test» (FIT) alle zwei Jahre oder eine Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren.

Im Unterschied zur Behandlung einer Erkrankung erfolgt die Inanspruchnahme einer Vorsorgeuntersuchung aus einer Situation ohne akutes Leiden heraus. Dies setzt neben der Bereitschaft zur Teilnahme auch eine ausreichende Gesundheitskompetenz sowie Kenntnis der verfügbaren Angebote voraus.

Erreichungsgrad Darmkrebsvorsorge


Titel
Text
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Kantonales Programm nicht vorhanden
0 % 100 %
Kantonales Programm vorhanden
0 % 100 %
Abbildung 8: Anteil der Personen, die mit dem Darmkrebsscreening erreicht wurden, nach Kanton. Anmerkung: Der Kanton Solothurn verfügt erst ab Ende 2025 über ein entsprechendes Programm.

Die kantonale Abdeckung variiert deutlich und liegt zwischen 25 % im Kanton Appenzell Innerrhoden und 48 % im Kanton Wallis. Kantone mit bestehenden Screening-Programmen erreichen tendenziell höhere Teilnahmequoten, mit einzelnen Ausnahmen wie Uri und Basel-Landschaft. Die Ergebnisse zeigen, dass auch in Kantonen mit organisierten Vorsorgeprogrammen weiterhin erhebliches Verbesserungspotenzial besteht. Die Franchisebefreiung allein erweist sich dabei nicht als ausreichender Anreiz, um die Inanspruchnahme von Vorsorgeangeboten deutlich zu erhöhen. Auch dies deutet auf die Abschwächung der Wirkung der Mindestfranchise hin.

«Einkommensschwache Personen nehmen mehr medizinische Leistungen in Anspruch, nutzen Vorsorgeuntersuchungen jedoch seltener. Dabei wäre frühzeitiges Handeln nicht nur für die Betroffenen besser – Prävention ist auch aus Sicht der Gesundheitsversorgung wirksamer und nachhaltiger als die Behandlung bereits eingetretener Krankheiten. Dieses Ungleichgewicht gilt es, durch gezielte Massnahmen zu beheben.»

Stefan Meyer, Dr. rer. pol., Geschäftsführer, Basel Center for Health Economics (bche), Universität Basel

Das Darmkrebsscreening ist eine zentrale Massnahme zur frühzeitigen Erkennung einer schweren Erkrankung und kann die Behandlungschancen bei einer Erkrankung deutlich verbessern. Vor diesem Hintergrund ist die stark unterschiedliche Inanspruchnahme zwischen den Kantonen und den Bevölkerungsgruppen von Bedeutung.

Der Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen ist nicht in allen Kantonen gleich ausgestaltet. Dieser Unterschied im Zugang ist problematisch: Die gesamte Schweizer Bevölkerung soll von einem hürdenfreien Zugang profitieren.

Um die Nutzung der bestehenden Angebote zu erhöhen, sind gezielte Massnahmen erforderlich. Dazu gehören eine bessere Information über Vorsorgeprogramme sowie eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Gleichzeitig sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen möglichst niederschwelligen und schweizweit einheitlichen Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen ermöglichen.

Art. 56 a KVG

Der am 1. Juli 2026 neu in Kraft tretende Art. 56a KVG ermöglicht es Krankenversicherern, ihre Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, geeignete Versicherungsmodelle und präventive Angebote zu informieren.

Grundlage dafür können Leistungsdaten der Versicherten sein. Auf dieser Basis können individuelle Hinweise gegeben werden, etwa zum Wechsel auf günstigere Medikamente oder zur Nutzung von Vorsorgeuntersuchungen. Die Beratung ist inhaltlich klar begrenzt und ergänzt die bestehende Rolle der Leistungserbringer. Ziel des Gesetzesartikels ist es, die Inanspruchnahme von Leistungen stärker zu koordinieren, Fehlversorgung zu reduzieren und die Prävention zu fördern.

Fazit

 

Das Einkommen beeinflusst die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen deutlich. Personen mit tieferem Einkommen sind häufiger krank und beziehen mehr Leistungen. Entscheidend ist, dass sich auch unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands ein höherer Leistungsbezug bei Personen mit tieferem Einkommen zeigt. Gleichzeitig tragen diese Gruppen oft nur einen geringen Teil der Kosten selbst, etwa aufgrund tiefer Franchisen oder Prämienverbilligungen. Dies deutet darauf hin, dass finanzielle Anreize im aktuellen System zu wenig greifen und ein Teil des Mehrkonsums auch auf fehlende Steuerungsmechanismen zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund ist die Mindestfranchise zu erhöhen, um die Eigenverantwortung zu stärken und die Steuerungswirkung wiederherzustellen.

Ein zweiter zentraler Befund betrifft die Rolle von Art. 56a KVG und die Wirkung bestehender kantonaler Programme. Ab dem 1. Juli eröffnet der Gesetzesartikel die Möglichkeit, Versicherte gezielt zu informieren. Dieses Instrument kann dazu beitragen, Fehlanreize im System zu reduzieren und die Inanspruchnahme wirksamer zu koordinieren.

Gleichzeitig zeigen die bestehenden, kantonal organisierten Programme eine begrenzte Wirkung. Trotz teilweise kostenfreier Angebote nutzen Personen mit tieferem Einkommen entsprechende Untersuchungen deutlich seltener. Zielgerichtete, niederschwellige Massnahmen sowie eine möglichst einheitliche Regelung des Zugangs auf nationaler Ebene sind erforderlich, um alle Bevölkerungsgruppen wirksam zu erreichen.

Basel Center for Health Economics

Das Basel Center for Health Economics ist eine interfakultäre Forschungsinstitution der Universität Basel, welches über Lehre, Forschung und Politikberatung zur Lösung wichtiger gesellschaftlicher und politischer Probleme im Bereich Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung beiträgt. Im letzten Jahr untersuchte das bche für Helsana Versicherungen den Zusammenhang zwischen Einkommen und Vertragswahl, in diesem Jahr liegt der Fokus auf der Leistungsinanspruchnahme.
 
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